Absenzenwesen

Abwesenheiten müssen begründet von den Erziehungsberechtigten via PUPIL gemeldet werden. Die Lernenden arbeiten den verpassten Unterrichtsstoff selbständig nach.

Arzt / Zahnarzt
Alle Arztbesuche finden grundsätzlich ausserhalb der Schulzeit statt. Arztbesuche während der Schulzeit müssen frühzeitig via PUPIL erfolgen.

Ärztliches Zeugnis
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von länger als drei Tagen, muss der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden. Nur mit einem ärztlichen Zeugnis ist die:der Schüler:in vom Sportunterricht oder von Sportanlässen dispensiert.

Freie Halbtage / Jokertag
Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind an zwei beliebigen Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Die Absenz muss mindestens 2 Tage im Voraus via PUPIL erfolgen.

Krankheit / Unfall
Abmeldungen wegen Krankheit/Unfall haben jeden Tag aufs Neue bis spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn via PUPIL zu erfolgen.

Religiöse Festtage
Für hohe religiöse Feiertage wird ein Tag Urlaub gewährt. Die Absenz muss mindestens 2 Tage im Voraus via PUPIL erfolgen. Bei weiteren durch die Religionszugehörigkeit bedingten Absenzen sind die beiden Joker-Halbtage einzusetzen.
 
Schnuppertage

Schnupperlehren finden nach Möglichkeit während den Ferien statt. Die Klassenlehrkraft kann zusätzliche Schnuppertage befürworten. Die Absenz durch Schnuppern erfolgt via PUPIL.

Unentschuldigte Absenzen
Nicht bewilligte oder unzureichend begründete Abwesenheiten werden in Halbtagen im Zeugnis vermerkt.

Urlaubsgesuche
Voraussehbare Absenzen von einem Tag oder mehr werden als Urlaubsgesuch mindestens 15 Tage im Voraus der Schulleitung eingereicht. Die Klassenlehrperson nimmt den bewilligten Eintrag im PUPIL vor. Über Urlaube zu Ferienzwecken entscheidet das Departement Bildung und Sport

Beurteilung

Aktuell gültige Beurteilungsgrundlagen
Folgende Informationen und Rahmenbedingungen sind ab Schuljahr 2021/22 gültig.
 
Der Bildungsrat hat am 10. Juni 2020 die Handreichung Schullaufbahn erlassen. Mit der Handreichung will der Bildungsrat ein gemeinsames Vorgehen und Verständnis in der Beurteilung sicherstellen. Sie enthält Informationen zur Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler und zur Handhabung der Beurteilung. Die Handreichung eignet sich sowohl als Nachschlagewerk wie auch als Übersicht über die relevanten Abläufe und Rahmenbedingungen bezüglich Schullaufbahn und Beurteilung.
 

Umsetzung
Zur Unterstützung bei der Umsetzung stehen verschiedene Angebote und Informationen zur Verfügung:

  • Elternflyer
  • Animierte Kurzfilme

Link zur Webseite des Kantons St. Gallen
https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/unterricht/beurteilung.html

Berufswahl

Als Schule der Sekundarstufe I haben wir an uns den Anspruch, die Jugendlichen möglichst optimal auf ihr Berufsleben vorzubereiten. Dabei ist es als Lehrperson jedoch nicht immer ganz einfach, dem Spannungsfeld Vorbereitung auf weiterführende Schulen versus Vorbereitung auf das Berufsleben adäquat zu begegnen.
 
Umso mehr sind wir darauf angewiesen, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrperson, Berufsberatung) einwandfrei funktioniert.
 
Sind diese wichtigen Voraussetzungen einer guten Zusammenarbeit erfüllt, so sind wir überzeugt, dass die Jugendlichen nach Abschluss der Oberstufenzeit erfolgreich in die Berufswelt übertreten kann.
 
Aus diesem Grund haben wir der Berufswahl auch mehrere Intensivwochen gewidmet, in welcher die Thematik ausführlich und fundiert angegangen wird.

Grundsatz
Die Berufswahlvorbereitung erfolgt durch die Klassenlehrperson in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Berufs- und Laufbahnberatung im BIZ. 

Weiterführende Schulen

Damit ein Übertritt in eine weiterführende Schule gelingen kann, sind wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten (Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrperson) angewiesen. Der grösste Teil der Verantwortung liegt jedoch bei den Jugendlichen selbst: „Die Mittelschulen des Kantons erwarten einerseits flexible Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein Aufbauprogramm der Sekundarschulen auf den Übertritt getrimmt wurden und andererseits welche fähig sind, sich ständig neuen Situationen anzupassen.“ 
 
Wir als Schule können die Jugendlichen in ihrem Bestreben unterstützen, die Vorbereitung auf eine weiterführende Schule gezielt anzugehen. Wir arbeiten nach folgendem Grundsatz: „Hilf mir es selbst zu tun.“
 
Bringt Ihr Kind die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen mit, so sind wir überzeugt, dass einem erfolgreichen Übertritt in eine weiterführende Schule nichts im Wege stehen wird.

Schulordnung

Jede Gemeinschaft bedarf einer Ordnung, so auch unsere Schulgemeinschaft.
Um einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten, ist Rücksicht und Respekt auf Gegenseitigkeit geboten.

  • Wir tragen Sorge zu uns selbst.
  • Wir tragen Sorge zu unseren Mitmenschen.
  • Wir tragen Sorge zu Schulhaus, Schulareal und Mobiliar.

Aufenthaltsraum
Der Aufenthaltsraum kann von 07.00 bis 16.00 Uhr genutzt werden, dabei sind die angeschlagenen Regeln einzuhalten.

Gewalt, Pornographie, Rassismus
Gewalt verbaler und non-verbaler Art (insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) wird in jedem Fall geahndet. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung des Internets: Es ist untersagt, Internetseiten mit pornographischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen und zu verwenden.
  
Handys
Handys sind von 07.00-18.00 Uhr auf dem ganzen Schul- inklusive Pausenareal weder sicht- noch hörbar. Eine Ausnahme bildet der Mittag im Aufenthaltsraum. Weitere Ausnahmen sind nur mit Bewilligung der Schulleitung möglich. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy von den Lehrpersonen eingezogen. Am Ende des Halbtages kann es wieder abgeholt werden. Es erfolgt ein Eintrag und 1h Arbeitseinsatz. Beim 3. Verstoss innerhalb des Schuljahres nimmt die Klassenlehrperson Kontakt zu den Eltern auf.
In Klassenlagern werden die Handys von den Lehrpersonen vor der Nachtruhe eingesammelt und am Morgen nach dem Morgenessen den Jugendlichen wieder verteilt. Auf Exkursionen wird der Handygebrauch durch die verantwortliche Lehrperson geregelt.

Hausschuhe
In allen Räumlichkeiten der Schule werden Hausschuhe getragen. Aus Sicherheitsgründen gilt in den Werkstätten Holz und Metall Schuhpflicht.

iPad
Im Umgang und Benützung der iPads gelten die Benutzerrichtlinien und die schulhausinternen Regelungen.

Kaugummi
Im ganzen Schulhaus und in der Sporthalle herrscht Kaugummiverbot. Bei Zuwiderhandlung steht 1h Reinigungsarbeit beim Hauswart an.

Kleidung
Wir legen bei der Kleidung Wert auf Trennung zwischen Schule und Freizeit. Als nicht wünschenswert erachten wir:

  • Kampf- und Armybekleidung, Springerstiefel usw.
  • Kleider mit rassistischen, sexistischen, drogen- und gewaltverherrlichenden Aufschriften
  • Sportbekleidung
  • Kopfbedeckungen
  • T-Shirts mit zu weiten Ausschnitten
  • Bauchfreie Oberteile
  • Sichtbare Unterwäsche

Pausen
Während der grossen Pause am Vormittag wird das Schulhaus unaufgefordert verlassen. Das Schulareal darf während der Schulzeit und den Pausen nicht ohne Erlaubnis einer Lehrperson verlassen. Das Benutzen der Beachvolleyballfelder während den Pausen ist nicht möglich.

Rauschmittel
Rauchen, Alkohol und Drogen jeder Art sind auf dem Schulareal und bei allen Schulanlässen verboten. Bei einem Verstoss werden die Eltern informiert. Die Schule kann im Einverständnis mit den Eltern eine Urinprobe verlangen. Die Polizei kann jederzeit informiert werden.

Schulweg
Der Schulweg liegt in der Verantwortung der Eltern. Für das Fahren eines Mofas brauchen die Lernenden einen gültigen Fahrausweis, für elektrische Geräte müssen sie 16 Jahre alt sein. Fahrräder, Scooters und Mofas sind an den zugewiesenen Platz zu stellen. Bei Beschädigungen lehnt die Schule jegliche Haftung ab.

Waffen
Waffen jeglicher Art sind verboten. Es erfolgt eine Meldung an die Eltern und die Polizei. Die Waffen werden eingezogen und der Polizei übergeben.

Lagerordnung

Allgemein
Lager, andere besondere Unterrichtstage und sonstige Schulanlässe sind Bestandteil des obligatorischen Unterrichts. Dabei sind Klassen- und Sportlager für Schülerinnen und Schüler sowie Leiterinnen und Leiter eine tolle und in vieler Hinsicht sehr positive und fördernde Einrichtung. Leider muss jedoch ab und zu auch festgestellt werden, dass sich Schülerinnen oder Schüler nicht an Abmachungen halten. Oft lassen sich dabei auch Mitschülerinnen oder Mitschüler zu Verhaltensweisen mitreissen.
 
Die folgende Lagerordnung zeigt die Haltung der Schule gegenüber groben Verletzungen unserer Richtlinien auf. Sie bezweckt insbesondere den Schutz der Jugendlichen, die sich korrekt verhalten.
 
Lagerordnung
Lagerteilnehmerinnen und -teilnehmer, die die Lagerordnung gravierend verletzen, werden nach Hause geschickt.
 
Als gravierende Verstösse gelten:

  • Besitz und Konsum von Alkohol, Tabakwaren oder Drogen
  • Diebstähle
  • Sexuelle Übergriffe
  • Disziplinloses Verhalten

Vorgehen
Die Klassenlehrperson/Lagerleitung nimmt mit der Schulleitung Rücksprache und informiert anschliessend die Eltern.

Die Verantwortung für den Rücktransport aus dem Lager liegt bei den Eltern. Wenn die Eltern nicht innert nützlicher Frist in der Lage sind ihr  Kind abzuholen, organisiert die Lagerleitung einen begleiteten Transport. Die Kosten sind vollumfänglich von den Eltern zu tragen.

Heimgeschickte Schülerinnen oder Schüler werden durch die Schulleitung während der verbleibenden Lagerzeit zu einem Arbeitseinsatz verpflichtet oder durch die Erziehungsberechtigten beaufsichtigt.

Nach Ablauf der Lagerwoche können die Eltern und ihr Kind zu einer Besprechung mit der Lagerleitung und der Schulleitung eingeladen werden.