Absenzenwesen

Abwesenheiten müssen begründet von den Erziehungsberechtigten via PUPIL gemeldet werden. Die Lernenden arbeiten den verpassten Unterrichtsstoff selbständig nach.

Arzt-/Zahnarztbesuche/Schulzahnpflege
Alle Arztbesuche finden grundsätzlich ausserhalb der Schulzeit statt. Arztbesuche während der Schulzeit müssen frühzeitig via PUPIL erfolgen. Die Schulgemeinde gewährt jährlich eine zahnärztliche Untersuchung mit Behandlung zum reduzierten Tarif.

Ärztliches Zeugnis
Bei krankheitsbedingter Abwesenheit von länger als drei Tagen, muss der Klassenlehrperson ein ärztliches Zeugnis vorgewiesen werden. Nur mit einem ärztlichen Zeugnis ist die:der Schüler:in vom Sportunterricht oder von Sportanlässen dispensiert.

Joker-Halbtage
Die Eltern sind berechtigt, ihr Kind an zwei beliebigen Halbtagen pro Schuljahr vom Unterricht zu dispensieren. Die Absenz muss mindestens 2 Tage im Voraus via PUPIL erfolgen.

Krank/Unfall
Abmeldungen wegen Krankheit/Unfall haben jeden Tag aufs Neue bis spätestens 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn via PUPIL zu erfolgen.

Religiöse Festtage
Für hohe religiöse Feiertage wird ein Tag Urlaub gewährt. Die Absenz muss mindestens 2 Tage im Voraus via PUPIL erfolgen. Bei weiteren durch die Religionszugehörigkeit bedingten Absenzen sind die beiden Joker-Halbtage einzusetzen.
 
Schnupperlehre

Schnupperlehren finden nach Möglichkeit während den Ferien statt. Die Klassenlehrkraft kann zusätzliche Schnuppertage befürworten. Die Absenz durch Schnuppern erfolgt via PUPIL.

Unentschuldigte Absenzen
Nicht bewilligte oder unzureichend begründete Abwesenheiten werden in Halbtagen im Zeugnis vermerkt.

Urlaubsgesuche
Voraussehbare Absenzen von einem Tag oder mehr werden als Urlaubsgesuch mindestens 15 Tage im Voraus der Schulleitung eingereicht. In der Regel werden für Ferien keine Urlaube erteilt. Die Klassenlehrperson nimmt den bewilligten Eintrag im PUPIL vor.

Beurteilung

Aktuell gültige Beurteilungsgrundlagen
Folgende Informationen und Rahmenbedingungen sind ab Schuljahr 2021/22 gültig.
 
Der Bildungsrat hat am 10. Juni 2020 die Handreichung Schullaufbahn erlassen. Mit der Handreichung will der Bildungsrat ein gemeinsames Vorgehen und Verständnis in der Beurteilung sicherstellen. Sie enthält Informationen zur Schullaufbahn der Schülerinnen und Schüler und zur Handhabung der Beurteilung. Die Handreichung eignet sich sowohl als Nachschlagewerk wie auch als Übersicht über die relevanten Abläufe und Rahmenbedingungen bezüglich Schullaufbahn und Beurteilung.
 

Umsetzung
Zur Unterstützung bei der Umsetzung stehen verschiedene Angebote und Informationen zur Verfügung:

  • Elternflyer
  • Animierte Kurzfilme

Link zur Webseite des Kantons St. Gallen
https://www.sg.ch/bildung-sport/volksschule/unterricht/beurteilung.html

Berufswahl

Als Schule der Sekundarstufe I haben wir an uns den Anspruch, die Jugendlichen möglichst optimal auf ihr Berufsleben vorzubereiten. Dabei ist es als Lehrperson jedoch nicht immer ganz einfach, dem Spannungsfeld Vorbereitung auf weiterführende Schulen versus Vorbereitung auf das Berufsleben adäquat zu begegnen.
 
Umso mehr sind wir darauf angewiesen, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrperson, Berufsberatung) einwandfrei funktioniert.
 
Sind diese wichtigen Voraussetzungen einer guten Zusammenarbeit erfüllt, so sind wir überzeugt, dass die Jugendlichen nach Abschluss der Oberstufenzeit erfolgreich in die Berufswelt übertreten kann.
 
Aus diesem Grund haben wir der Berufswahl auch mehrere Intensivwochen gewidmet, in welcher die Thematik ausführlich und fundiert angegangen wird.

Grundsatz
Die Berufswahlvorbereitung erfolgt durch die Klassenlehrperson in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Berufs- und Laufbahnberatung im BIZ. 

Weiterführende Schulen

Damit ein Übertritt in eine weiterführende Schule gelingen kann, sind wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten (Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrperson) angewiesen. Der grösste Teil der Verantwortung liegt jedoch bei den Jugendlichen selbst: „Die Mittelschulen des Kantons erwarten einerseits flexible Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein Aufbauprogramm der Sekundarschulen auf den Übertritt getrimmt wurden und andererseits welche fähig sind, sich ständig neuen Situationen anzupassen.“ 
 
Wir als Schule können die Jugendlichen in ihrem Bestreben unterstützen, die Vorbereitung auf eine weiterführende Schule gezielt anzugehen. Wir arbeiten nach folgendem Grundsatz: „Hilf mir es selbst zu tun.“
 
Bringt Ihr Kind die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen mit, so sind wir überzeugt, dass einem erfolgreichen Übertritt in eine weiterführende Schule nichts im Wege stehen wird.

Schulordnung

Um einen geordneten, angenehmen Betrieb im Schulhaus zu gewährleisten, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich untereinander anständig verhalten. 

  • Wir verhalten uns im Schulhaus ruhig, damit der Unterricht in den Schulzimmern nicht gestört wird.
  • Wir tragen Sorge zu Schulhaus, Schulareal und Mobiliar - Sie sind Eigentum der Schulgemeinde.
  • Jede Gemeinschaft bedarf einer Ordnung, so auch unsere Schulgemeinschaft.
  • Während deines Aufenthalts in der Schule stehst du unter der Verantwortlichkeit der Lehrpersonen. 


Schulweg
Für den Schulweg darf ein Velo oder ein Mofa benützt werden. Fahrräder oder Mofas sind an den zugewiesenen Platz zu stellen! Bei Beschädigungen lehnt die Schule jegliche Haftung ab.
 
Hausschuhe
In allen Räumlichkeiten der Schule müssen Hausschuhe getragen werden. Ausnahme: Werkstatt Holz und Metall: Schuhpflicht!
 
Pausen
Während der grossen Pause am Vormittag wird das Schulhaus unaufgefordert verlassen. Das Schulareal darf während der Schulzeit und den Pausen nicht ohne Erlaubnis einer Lehrperson verlassen werden.
 
Beachvolleyball
Die Beachvolleyballfelder sollen nur während den Sportlektionen oder während der Freizeit benutzt werden. 
  
Handys und Musik auf dem Schulareal
Handys und Musikgeräte sind von 07.00-18.00 Uhr auf dem ganzen Schul- inklusive Pausenareal weder sicht- noch hörbar. Eine Ausnahme bildet der Mittag im Aufenthaltsraum. Weitere Ausnahmen sind nur mit Bewilligung der Schulleitung möglich. Bei Zuwiderhandlung wird das Handy/das Musikgerät von den Lehrpersonen eingezogen. Am Ende des Halbtages kann es wieder abgeholt werden. Es erfolgt ein Eintrag und 1h Arbeitseinsatz. Beim 3. Verstoss innerhalb des Schuljahres gibt es eine Meldung an die Schulleitung.

Handys in Klassenlagern und auf Exkursionen
In Klassenlagern werden die Handys von den Lehrpersonen vor der Nachtruhe eingesammelt und am Morgen nach dem Morgenessen den Jugendlichen wieder verteilt. Auf Exkursionen wird der Handygebrauch durch die verantwortliche Lehrperson geregelt.
 
Gewalt, Pornographie, Rassismus
Gewalt verbaler und non-verbaler Art (insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) wird in jedem Fall geahndet. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung des Internets: Es ist untersagt, Internetseiten mit pornographischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen und zu verwenden.
 
Waffen
Waffen jeglicher Art sind verboten. Sie werden eingezogen und der Polizei übergeben.
  
Allgemeines 
Rauchen, Alkohol und Drogen jeder Art sind auf dem Schulareal und bei allen Schulanlässen verboten. Bei einem Verstoss werden die Eltern informiert. Die Schule kann im Einverständnis mit den Eltern eine Urinprobe verlangen. Die Polizei kann jederzeit informiert werden.
 
Im ganzen Schulhaus und in der Sporthalle (Ebnet – Saal) herrscht Kaugummiverbot.
 
Sachbeschädigungen oder Diebstähle können der Polizei gemeldet werden.
 
Gegenüber allen Lehrpersonen/Hauswarten erwarten wir den nötigen Respekt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.

Lagerordnung

Allgemein
Lager, andere besondere Unterrichtstage und sonstige Schulanlässe sind Bestandteil des obligatorischen Unterrichts. Dabei sind Klassen- und Sportlager für Schülerinnen und Schüler sowie Leiterinnen und Leiter eine tolle und in vieler Hinsicht sehr positive und fördernde Einrichtung. Leider muss jedoch ab und zu auch festgestellt werden, dass sich Schülerinnen oder Schüler nicht an Abmachungen halten. Oft lassen sich dabei auch Mitschülerinnen oder Mitschüler zu Verhaltensweisen mitreissen.
 
Die folgende Lagerordnung zeigt die Haltung der Schule gegenüber groben Verletzungen unserer Richtlinien auf. Sie bezweckt insbesondere den Schutz der Jugendlichen, die sich korrekt verhalten.
 
Lagerordnung
Lagerteilnehmerinnen und -teilnehmer, die die Lagerordnung gravierend verletzen, werden nach Hause geschickt.
 
Als gravierende Verstösse gelten:

  • Besitz und Konsum von Alkohol, Tabakwaren oder Drogen
  • Diebstähle
  • Sexuelle Übergriffe
  • Disziplinloses Verhalten

Vorgehen
Die Klassenlehrperson/Lagerleitung nimmt mit der Schulleitung Rücksprache und informiert anschliessend die Eltern.

Die Verantwortung für den Rücktransport aus dem Lager liegt bei den Eltern. Wenn die Eltern nicht innert nützlicher Frist in der Lage sind ihr  Kind abzuholen, organisiert die Lagerleitung einen begleiteten Transport. Die Kosten sind vollumfänglich von den Eltern zu tragen.

Heimgeschickte Schülerinnen oder Schüler werden durch die Schulleitung während der verbleibenden Lagerzeit zu einem Arbeitseinsatz verpflichtet oder durch die Erziehungsberechtigten beaufsichtigt.

Nach Ablauf der Lagerwoche können die Eltern und ihr Kind zu einer Besprechung mit der Lagerleitung und der Schulleitung eingeladen werden.