Als Schule der Sekundarstufe I haben wir an uns den Anspruch, die Jugendlichen möglichst optimal auf ihr Berufsleben vorzubereiten. Dabei ist es als Lehrperson jedoch nicht immer ganz einfach, dem Spannungsfeld Vorbereitung auf weiterführende Schulen vs. Vorbereitung auf das Berufsleben adäquat zu begegnen.
Umso mehr sind wir darauf angewiesen, dass die Zusammenarbeit aller Beteiligten
(Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrperson, Berufsberatung) einwandfrei funktio-niert.
Für einige wird sich die Frage stellen, ob sie eine Aufnahmeprüfung an eine weiterführende Schule zu absolvieren. Andere wissen wiederum sofort, dass für sie nur das Ergreifen einer Berufslehre in Frage kommt. Die Weichen werden bereits in der Oberstufe gestellt.
Sind diese wichtigen Voraussetzungen einer guten Zusammenarbeit erfüllt, so sind wir überzeugt, dass Ihr Sohn/Ihre Tochter nach Abschluss der Oberstufenzeit erfolgreich in die Berufswelt übertreten kann.
Aus diesem Grund haben wir der Berufswahl auch mehrere Intensivwochen gewidmet, in welcher die Thematik ausführlich und fundiert angegangen wird.
Die Berufswahlvorbereitung erfolgt durch die Klassenlehrperson in enger Zusammenarbeit mit den Eltern und der Berufs- und Laufbahnberatung im BIZ.
Damit ein Übertritt in eine weiterführende Schule gelingen kann, sind wir auf eine gute Zusammenarbeit aller Beteiligten (Erziehungsberechtigte, Jugendliche, Lehrperson) angewiesen. Der grösste Teil der Verantwortung liegt jedoch bei den Jugendlichen selbst: „Die Mittelschulen des Kantons erwarten flexible Schülerinnen und Schüler, die nicht über ein Aufbauprogramm der Sekundarschulen auf den Übertritt getrimmt wurden und welche fähig sind, sich ständig neuen Situationen anzupassen.“ (Äusserungen von Mittelschullehrern anlässlich einer Tagung vom 13. Mai 1998)
Wir als Schule können Ihre Tochter/Ihren Sohn in ihrem/seinem Bestreben unterstützen, die Vorbereitung auf eine weiterführende Schule gezielt anzugehen. Wir arbeiten nach folgendem Grundsatz: „Hilf mir es selbst zu tun.“
Bring Ihr Kind die notwendigen Ressourcen und Kompetenzen mit, so sind wir überzeugt, dass einem erfolgreichen Übertritt in eine weiterführende Schule nichts im Wege stehen wird.
Neben der Beurteilung der Fachkompetenzen ist es uns ein Anliegen, den Schülerinnen und Schülern auch ein Feedback bezüglich Sozial- und Arbeitsverhalten zu geben. Aus diesem Grund haben wir eine Zeugnisbeilage ausgearbeitet, welche von den Lernenden dem offiziellen Zeugnis beigelegt werden kann.
Wir sehen in dieser Zeugnisbeilage u.a. auch eine Dienstleistung bei der Berufswahl für jene Jugendliche, die in den Bereichen des Sozial- und Arbeitsverhalten besonders positiv in Erscheinung treten. Wir sind der Überzeugung, dass die Chancen bei der Lehrstellensuche jener Schülerinnen und Schüler deutlich erhöht werden, welche in den kognitiven Bereichen allenfalls nur durchschnittliche Leistungen erbringen.
Die Beilage kann für die Jugendlichen nicht als verpflichtend deklariert werden. Damit nehmen wir in Kauf, dass Schülerinnen und Schüler, welche in diesem Bereich nicht sehr ausgeprägte Verhaltensweisen aufweisen, die Zeugnisbeilage nicht verwenden.
Weiterführende Informationen finden Sie unter der Zeugnisbeilage und den Erläuterungen zum Sozial- und Arbeitsverhalten.
Absenzenkarte
Die Schülerinnen und Schüler führen eine persönliche Absenzenkarte, in welcher die Absenzen eingetragen und sowohl von den Eltern als auch von den betroffenen Lehrpersonen signiert werden müssen.
Bei bereits im Voraus bekannten Absenzen ist die Absenzenkarte vor dem entsprechenden Termin auszufüllen und den betroffenen Lehrpersonen zur Unterschrift vorzulegen.
Die Absenzenkarte ist Bestandteil des Kontaktheftes.
Voraussehbare Absenzen und Urlaub
Voraussehbare Absenzen von einem Halbtag oder mehr werden als Urlaubsgesuch mindestens 14 Tage im Voraus der Schulleitung eingereicht.
Unentschuldigte Absenzen
Unentschuldigte Absenzen werden der Schulleitung gemeldet. Diese sucht zuerst das Gespräch mit den Erziehungsberechtigten. Zeigt dies keine Wirkung, erfolgt eine Meldung an die Schulbehörde.
Gemäss Art. 97 des Volksschulgesetztes (VSG) werden Erziehungsberechtigte, die das Kind an der Erfüllung der Schulpflicht hindern oder nicht zum Schulbesuch anhalten, vom Schulrat verwarnt oder gebüsst.
Schnupperlehren
Schnupperlehren finden nach Möglichkeit während der Ferien oder in den dafür vorgesehenen Sonderwochen (Schnupperlehrwochen) statt.
Liegen triftige Gründe vor, kann die Klassenlehrkraft über die Schulleitung zusätzliche Schnuppertage bewilligen. Die Erziehungsberechtigten oder Jugendlichen reichen dafür ein schriftliches Gesuch ein. Die Lernenden verpflichten sich, den verpassten Unterrichtsstoff selbständig nachzuarbeiten.
Um einen geordneten, angenehmen Betrieb im Schulhaus zu gewährleisten, müssen alle aufeinander Rücksicht nehmen und sich untereinander anständig verhalten.
Handys in Klassenlagern und auf Exkursionen
In Klassenlagern werden die Handys von den Lehrpersonen vor der Nachtruhe eingesammelt und am Morgen nach dem Morgenessen den Jugendlichen wieder verteilt. Auf Exkursionen wird der Handygebrauch durch die verantwortliche Lehrperson geregelt.
Gewalt, Pornographie, Rassismus
Gewalt verbaler und non-verbaler Art (insbesondere sexuelle Belästigung, rassistische und andere grobe Beschimpfungen) wird in jedem Fall geahndet. Dies gilt insbesondere auch für die Benutzung des Internets: Es ist untersagt, Internetseiten mit pornographischen, sexistischen, Menschen erniedrigenden, Gewalt darstellenden bzw. verherrlichenden, zu Gewalt aufrufenden, rechtsradikalen, menschenfeindlichen, rassendiskriminierenden und ähnlichen Inhalten aufzusuchen und zu verwenden.
Waffen
Waffen jeglicher Art sind verboten. Sie werden eingezogen und der Polizei übergeben.
Allgemeines
Rauchen, Alkohol und Drogen jeder Art sind auf dem Schulareal und bei allen Schulanlässen verboten. Bei einem Verstoss werden die Eltern informiert. Die Schule kann im Einverständnis mit den Eltern eine Urinprobe verlangen. Die Polizei kann jederzeit informiert werden.
Im ganzen Schulhaus und in der Sporthalle (Ebnet – Saal) herrscht Kaugummiverbot.
Sachbeschädigungen oder Diebstähle können der Polizei gemeldet werden.
Gegenüber allen Lehrpersonen/Hauswarten erwarten wir den nötigen Respekt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten.
Allgemein
Lager, andere besondere Unterrichtstage und sonstige Schulanlässe sind Bestandteil des obligatorischen Unterrichts. Dabei sind Klassen- und Sportlager für Schülerinnen und Schüler sowie Leiterinnen und Leiter eine tolle und in vieler Hinsicht sehr positive und fördernde Einrichtung. Leider muss jedoch ab und zu auch festgestellt werden, dass sich Schülerinnen oder Schüler nicht an Abmachungen (vor allem betreffend Alkoholkonsum, Rauchen) halten. Oft lassen sich dabei auch Mitschülerinnen oder Mitschüler zu Verhaltensweisen mitreissen. (die sie von sich aus nie machen würden)
Die folgende Lagerordnung zeigt die Haltung der Schule gegenüber groben Verletzungen unserer Richtlinien auf. Sie bezweckt insbesondere den Schutz der Jugendlichen, die sich korrekt verhalten.
Lagerordnung
Lagerteilnehmerinnen und -teilnehmer, die die Lagerordnung gravierend verletzen, werden nach Hause geschickt.
Als gravierende Verstösse gelten:
Keine Probezeit
An der Oberstufe Bronschhofen existiert für die Schülerinnen und Schüler der 1. Oberstufe keine Probezeit.
Promotion
Das Promotionsreglement des Kantons St.Gallen beinhaltet die Grundlagen, welche für einen Übertritt in die nächste höhere Klasse erfüllt sein müssen.
Entscheid durch den Schulrat
Der Schulrat verfügt am Ende der ersten und zweiten Klassen auf Grund der Notensumme die definitive Promotion, die provisorische Promotion oder die Nichtpromotion.
Notensumme
Notensumme von wenigstens 12
definitiv promoviert
Notensumme von 11.0 – 11.9
definitiv, provisorisch oder nicht promoviert; Der Schulrat verfügt nach Ermessen. Empfehlung der Lehrperson wird berücksichtigt.
Notensumme unter 11.0
wird nicht promoviert